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   ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13   

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https://dejure.org/2013,62449
ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13 (https://dejure.org/2013,62449)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 12.09.2013 - 1 Ca 491/13 (https://dejure.org/2013,62449)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 12. September 2013 - 1 Ca 491/13 (https://dejure.org/2013,62449)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13
    Mit den Befristungshöchstgrenzen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG soll einerseits den Mitarbeitern ein hinreichender Zeitraum zur Qualifizierung und den Hochschulen zur Nachwuchsförderung offenstehen; andererseits zwingt die Regelung Hochschulen und Nachwuchswissenschaftler dazu, die Qualifizierung in ihren Abschnitten Promotionsphase und Postdoc-Phase zügig voranzutreiben, wenn das Privileg der befristeten Beschäftigung genutzt werden soll (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - juris; vgl. auch BT-Drucks. 16/3438 S. 11; KR/Treber 9. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 13).

    Der Zweck der Anrechnungsvorschrift des § 2 Abs. 3 WissZeitVG ist darauf gerichtet, eine funktionswidrige Verwendung des Sonderbefristungsrechts des WissZeitVG im Interesse der Innovationsfähigkeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer vor einer durch den Gedanken der wissenschaftlichen Qualifizierung nicht mehr getragenen Befristung zu vermeiden (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - juris; APS/Schmidt § 2 WissZeitVG Rn. 39; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag Rn. 578).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13
    Vielmehr ist erforderlich, dass für den mit dem Gesetz verfolgten Zweck - den "gesetzgeberischen Plan" - eine Regelung erforderlich wäre, diese aber nicht getroffen wurde (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - juris).
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Auszug aus ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13
    Der Richter darf aber bei der Anwendung von Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht am Wortsinn stehen bleiben, wenn der Sinn und Zweck des Gesetzes damit nicht zur Geltung kommt (vgl. BVerfG 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 -, - 1 BvL 14/72 - juris; BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - juris).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13
    Der Richter darf aber bei der Anwendung von Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht am Wortsinn stehen bleiben, wenn der Sinn und Zweck des Gesetzes damit nicht zur Geltung kommt (vgl. BVerfG 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 -, - 1 BvL 14/72 - juris; BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - juris).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13
    Anders als die vom Gesetzestext sprachlich gedeckte Auslegung fordert die Analogie, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - juris).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 62/03

    Rechtsstatus eines Vertretungsprofessors

    Auszug aus ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13
    Denn zum einen erfasst die Regelung des § 2 Abs. 3 WissZeitVG die landesrechtlichen Vorschriften, die eine Professurvertretung auf der Grundlage befristeter Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse auf Zeit (vgl. zur insoweit bestehenden Wahlmöglichkeit des Landegesetzgebers: BAG 25. Februar 2004 - 5 AZR 62/03 - juris) vorsehen, ohne dass ein Grund ersichtlich ist, in einem Fall die Professurvertretung anzurechnen, im anderen aber nicht.
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